Befreiung & Remission Systeme »Kapitel 4
| KAPITEL 3 | MAIN | KAPITEL 5 | |||
| Befreiung und den Erlass von Regelungen | |||
| 4,1 | Befreiung ermöglicht zollfreie Einfuhr von Vorleistungen, die Produktion für den Export. Ein "Advance Licence" wird als Befreiung Regelung. Eine Erstattung System ermöglicht den Export nach Auffüllung / Erlass der Abgaben auf Inputs für die Ausfuhr bestimmten Ware. Erstattung Systeme bestehen aus (a) DFRC (Duty Free Replenishment Certificate ") und (b) DEPB-(Duty Entitlement Passbook"-Regelung). DFRC erlaubt Duty-free-Nachschub von der Vorleistungen für die Ausfuhr bestimmten Ware. DEPB können die Rückerstattung von Einfuhrabgaben auf Vorleistungen für die Ausfuhr bestimmten Ware. | ||
| Re-Import der exportierten Waren unter Befreiung / Erlass Scheme | |||
| 4.1.1 | Waren, die unter "Advance Licence / DFRC / DEPB kann wieder, die im gleichen oder im wesentlichen die gleiche Form, die diese Bedingungen eingehalten werden, die von der Abteilung für Einnahmen von Zeit zu Zeit. | ||
| Preis-Zusatz | |||
| 4.1.2 | Die Wertschöpfung für die Zwecke dieses Kapitels werden: -- AB | ||
| VA | = ---- X 100, wo B | ||
| VA | Preis-Zusatz | ||
| A | FOB-Wert des Exports realisiert /-Wert des Angebots erhalten. | ||
| B | CIF-Wert der eingeführten Vorleistungen, die unter der Lizenz, sowie alle anderen eingeführten Materialien verwendet, die den Vorteil der Erstattung von Einfuhrabgaben in Anspruch genommen wird. | ||
| "Advance Licence" | |||
| "Advance Licence" | |||
| 4.1.3 | Ein "Advance Licence" ausgestellt wird, damit zollfreie Einfuhr von Vorleistungen, die materiell in der Ausfuhrware (normal für Verschwendung). Darüber hinaus, Kraftstoff-, Öl-, Energie-, Katalysatoren usw., die im Laufe ihrer Verwendung zur Herstellung der zur Ausfuhr bestimmten Ware, kann es ebenfalls gestattet werden im Rahmen der Regelung. Zollfreie Einfuhr von verbindlichen Ersatzteile bis zu 10% des cif-Wert der Lizenz, die erforderlich sind, werden exportiert / mit der sich daraus ergebende Produkt kann auch im Rahmen von "Advance Licence". -Lizenzen werden auf der Grundlage der Ein-und Ausfuhr Artikel unter SION. Zollfreie Einfuhr von verbindlichen Ersatzteile bis zu 10% des cif-Wert der Lizenz, die erforderlich sind, werden exportiert / mit der sich daraus ergebende Produkt kann auch im Rahmen von "Advance Licence". Vorablizenzen können ausgestellt werden für: -- | ||
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| 4.1.4 | Advance Lizenz für zollfreie Einfuhr von Vorleistungen, wie sie in Absatz 4.1.1, die aktuelle User "-Bedingung. Diese Lizenzen (mit Ausnahme von "Advance Licence" als für die Ausfuhren) sind von der Zahlung der Regelzoll zusätzliche Zoll-, Bildungs-Prozess, Antidumpingzolls und Schutzmaßnahmen Pflicht, falls vorhanden. "Advance Licence" als für den Export wird von der Regelzoll, zusätzliche Zölle und Bildung Zugang nur. Doch im Falle von Lieferungen an EOB / SEZ / EHTP / STP / BTP unter solchen Lizenzen, Anti-Dumping-Zölle und Schutzzoll auch freigestellt werden. | ||
| 4.1.5 | "Advance Licence" und / oder Materialien importiert dort unter sind nicht übertragbar, auch nach Abschluss der Ausfuhrverpflichtung. | ||
| 4.1.6 | -Lizenzen (einschließlich der "Advance Licence" als für die Exporte und die Lieferung von Zwischenprodukten) wird mit einem positiven Wert zusätzlich. Bei Ausfuhren, für die Zahlungen sind nicht in frei konvertierbaren Währung, der wird unter Wert zusätzlich, wie in Anhang-32 Handbook (Vol.1). | ||
| 4.1.7 | "Advance Licence" wird im Einklang mit der Politik und Verfahren in Kraft, die zum Zeitpunkt der Erteilung der Lizenz und unterliegt der Erfüllung einer Zeit gebunden Ausfuhrverpflichtung als angegeben werden. | ||
| 4.1.8 | Die Einrichtung der "Advance Licence" werden auch, wenn einige oder alle der Eingänge sind frei von Kosten für den Exporteur. In solchen Fällen, für die Berechnung der Wertschöpfung, den Nominalwert der kostenlos Eingänge zusammen mit dem Wert der anderen Duty-Free-Eingänge berücksichtigt. Allerdings, wenn alle Eingänge sind frei von Kosten, so wird es nach Absatz 4.2.7 der Politik. | ||
| Ausfuhrverpflichtung | |||
| 4.1.9 | Die Frist für die Erfüllung der Verpflichtung aus dem Export "Advance Licence" wird, wie im Handbuch (Vol.1). Die Lieferungen an SEZ auch werden für die Abwicklung von Export-Verpflichtung im Rahmen der "Advance Licence" für tatsächliche Ausfuhren. | ||
| Vorablizenzen für den Jahresbedarf | |||
| 4.1.10 | "Advance Licence" können auch auf der Grundlage des Jahresabschlusses für tatsächliche Ausfuhren, Lieferung oder als die Ausfuhren. Ein-bis Fünf-Sterne-Haus Export ist berechtigt, für die Vorablizenzen für den Jahresbedarf. Allerdings, wenn die Inhaber sind die Inhaber des Zeugnisses als Händler Exporteur, sondern auch Anspruch auf die Vorablizenzen für den Jahresbedarf, sofern sie damit einverstanden, den Vermerk des Namens (n) der Unterstützung der Hersteller (s) auf den entsprechenden Lizenz. Der Anspruch im Rahmen dieser Regelung sind bis zu 200% des fob-Wert der Ausfuhr in den vorangegangenen Lizenzierung Jahr. Diese Lizenz ist eine positive Wertschöpfung. | ||
| Advance Release Orders | |||
| 4.1.11 | Ein Inhaber von Vorablizenzen, Inhaber von Vorablizenzen für den Jahresbedarf und Inhaber der DFRC beabsichtigen, die die Vorleistungen aus einheimischen Quellen / State Trading Enterprises / EOB / SEZ / EHTP / STP / BTP-Einheiten, die anstelle von direkten Import hat die Möglichkeit, diese Quelle gegen Advance Release Bestellungen in Fremdwährung Exchange / indischen Rupien. Der Übernehmer eines DFRC wird auch für die ARO-Anlage. Allerdings, Lieferungen können gegen die Lizenz von EOB / EHTP / BTP / STP / SEZ Einheiten, ohne Umwandlung in ARO. | ||
| Back-to-Back-Akkreditiv | |||
| 4.1.12 | Ein Inhaber von Vorablizenzen, Inhaber von Vorablizenzen für den Jahresbedarf und Inhaber der DFRC kann anstelle der Anwendung für eine Advance Release Order ", der von der Einrichtung der Back-to-Back-Akkreditiv im Einklang mit den Verfahren des Handbuchs ( Vol.1). | ||
| Verbotene Gegenstände | |||
| 4.1.13 | Verbotene Gegenstände der Einfuhr in ITC (HS) werden nicht im Rahmen der Lizenz im Rahmen der Regelung. | ||
| Duty Free Replenishment Certificate " | |||
| Duty Free Replenishment Certificate "(DFRC) | |||
| 4,2 | DFRC ist auf einen Händler-Ausführer oder Hersteller-Exporteur für die Einfuhr von Vorleistungen bei der Herstellung von Waren ohne Zahlung der Regelzoll. Allerdings, wie Eingänge wird die Verpflichtung zur Zahlung von zusätzlichen Zölle in Höhe der Verbrauchsteuer, die zum Zeitpunkt der Einfuhr. | ||
| 4.2.1 | DFRC wird auf mindestens Wertschöpfung von 25% mit Ausnahme von Artikel in Edelsteine und Schmuck, für die Wertschöpfung, wie sie in Absatz 4.56.1 des Handbuchs (Vol.1) gilt. | ||
| 4.2.2 | DFRC kann in Bezug auf Ausfuhren, für die Zahlungen sind in nicht-konvertierbare Währung. Diese Ausfuhren müssen jedoch unter Wert zusätzlich und Bedingungen wie in der Anlage-32 von Handbook (Vol.1). kann auch für Lieferungen nach Absatz 8.2 der Politik. | ||
| 4.2.3 | DFRC wird nur erteilt, in Bezug auf Produkte, die unter dem Standard-Input-Output-Normen als die von DGFT. Jedoch in Bezug auf Standard Input Output Norms, die den "tatsächlichen Benutzer" oder die, bei der die Ausfuhranmeldung Erlöse wurden nicht erkannt, oder für die Einfuhr von Kraftstoff im Rahmen der allgemeinen Normen, DFRC wird mit den tatsächlichen Benutzer Bedingung für diese Eingänge. Doch für Kraftstoff, die Einfuhr Anspruch kann nur an die Unternehmen, die bereits eine Zulassung besitzen, auf den Markt Kraftstoffe durch das Ministerium für Erdöl und Erdgas. In Fällen, in denen Standard Input Output Norms die Einfuhr von Essigsäureanhydrid, Ephedrin und Pseudo-Ephedrin, DFRC wird, sofern diese Elemente werden speziell aus der Liste der Import-Artikel. DFRC wird nicht gegen SION, die vorschreiben, eine vorherige Einfuhr Voraussetzung für Eingänge. | ||
| 4.2.4 | DFRC wird für die Einfuhr von Vorleistungen gemäß den SION nach den Angaben in den Frachtbriefen ausgestellt. Die Gültigkeit der Lizenz beträgt 24 Monate. DFRC und / oder das Material (n) die gegen ihn sind frei übertragbar. Allerdings DFRC mit den tatsächlichen Zustand und die Benutzer (e) die gegen ihn sind nicht übertragbar. | ||
| 4.2.5 | Die Export-Produkte, die für die veränderten Mehrwertsteuer, kommen für CENVAT Credit / Service Steuergutschrift. Jedoch nicht verbrauchsteuerpflichtiger, nicht oder nicht zollpflichtigen CENVAT Produkte, kommen für eine Erstattung bei der Ausfuhr statt der zusätzlichen Zölle zu zahlen, die zum Zeitpunkt der Einfuhren im Rahmen der Regelung. | ||
| 4.2.6 | Der Ausführer ist berechtigt, für die Erstattung von Leistungen im Rahmen eines der verzollt Materialien, unabhängig davon, ob importierte oder einheimische, in der Export-Produkt nach den Nachteil, festgesetzten Satz von der Direktion der Zollrückvergütung (Ministerium der Finanzen). Der Nachteil ist jedoch nur für die verzollt Materialien nicht unter SION. | ||
| Jobbing, Reparatur usw. für Re-Export | |||
| 4.2.7 | Import von Waren, einschließlich derjenigen, die als eingeschränkt ITC (HS), jedoch mit Ausnahme der verbotenen Gegenstände, geliefert frei von Kosten, kann erlaubt werden, für die Zwecke der Nebenjob ohne Lizenz / Zertifikat / Erlaubnis nach den Bedingungen der Zustellung, die von der Abteilung Einnahmen von Zeit zu Zeit. Auch die Einfuhr von Waren für die Durchführung von Reparaturen, Re-Anlage, Re-Engineering, die Prüfung usw. dürfen gemäss den Bedingungen der Zoll-Meldung, auch wenn die Waren beschränkt werden kann für die Einfuhren im Rahmen der EXIM-Policy / ITC ( HS) Klassifikation der Ein-und Ausfuhren Buchen. | ||
| Duty Entitlement Passbook Scheme | |||
| Duty Entitlement Passbook "-Regelung (DEPB) | |||
| 4,3 | Das Ziel der DEPB ist, um die Inzidenz der Zölle auf die Einfuhr von der zur Ausfuhr bestimmten Ware. Die Neutralisation erfolgt durch die Gewährung der Pflicht gegen die Ausfuhrware. Die DEPB-Regelung werden auch weiterhin operativ, bis es durch ein neues System, wird in Absprache mit Ausführern. | ||
| 4.3.1 | Im Rahmen der DEPB, ein Exporteur kann für Kredit-, als einen bestimmten Prozentsatz der fob-Wert der Ausfuhren, die in frei konvertierbaren Währung. Der Kredit wird gegen solche Produkte exportieren und diese Sätze werden können durch den Generaldirektor für Außenhandel im Wege der öffentlichen Bekanntmachung, die in diesem Namen, für die Einfuhr von Rohstoffen, Zwischenprodukten, Komponenten, Teile, Verpackungsmaterial usw. | ||
| 4.3.2 | Der Inhaber der DEPB hat die Möglichkeit zur Zahlung zusätzlicher Zölle, wenn überhaupt, als auch in bar. | ||
| Gültigkeit | |||
| 4.3.3 | Die DEPB gilt für einen Zeitraum von 24 Monaten ab dem Datum der Ausstellung. | ||
| Übertragbarkeit | |||
| 4.3.4 | Die DEPB-und / oder die Artikel importiert gegen sie sind frei übertragbar. Die Übertragung der DEPB werden jedoch für die Einfuhr in den Hafen, die in der DEPB, die den Hafen, von wo aus die Ausfuhren wurden. Einfuhren aus einem anderen Port als den Hafen von Ausfuhr dürfen unter TRA Anlage gemäß den Bedingungen der Anmeldung, die von der Abteilung Einnahmen. | ||
| Anwendbarkeit von Nachteil | |||
| 4.3.5 | Normalerweise werden die Ausfuhren im Rahmen der DEPB-Regelung ist nicht berechtigt für Rückerstattung. Jedoch wird der zusätzliche Zölle / Verbrauchsteuern in bar oder durch Bankeinzug unter DEPB wird angepasst CENVAT Credit oder die Erstattung von Zöllen nach Regeln die von der Abteilung für den Umsatz. | ||
| Edelsteine und Schmuck | |||
| Regelung für Edelsteine und Schmuck | |||
| 4,4 | Die Exporteure von Edelsteinen und Schmuck sind die Eingänge zu importieren, indem Sie Replenishment (REP) Die Lizenzen von den Genehmigungsbehörden im Einklang mit dem Verfahren in diesem Namen. | ||
| Nachschub Lizenz | |||
| 4.4.1 | Die Exporteure von Edelsteinen und Schmuck-Produkte in Anhang-26 des Handbuchs (Vol.1) wird für die Erteilung von Lizenzen Nachschub in der Höhe und für die Elemente, die in der genannten Anlage zu importieren und wieder auf ihre Eingaben. Nachschub-Lizenz kann auch für die Einfuhr von Betriebsstoffen nach den Angaben in Absatz von 4,80 Handbook (Vol.1). | ||
| Export von Cut & geschliffene Diamanten für die Zertifizierung / Grading | |||
| 4.4.2 | Edelsteine und Schmuck Exporteure mit einem Track Record von mindestens drei Jahren und mit einem durchschnittlichen jährlichen Umsatz von über Rs.5 crores und während der letzten drei Jahre oder die Lizenzierung befugten / Agenturen in Indien von Gemological Institute of America (GIA), die Robert Mouawad Campus, International Gemological Institut (IGI) und europäischer Gemological Labor (EGL) in den USA, Hoge Road Voor Diamant, Antwerpen, (HRD), World Diamond Centre of Diamonds Hohe Rat, Antwerpen, Belgien, Central Gem Laboratory, Miyagi-Gebäude, 5-15-14 Ueno Taito-ku, Tokyo, Japan zugelassen werden für den Export cut & poliert Diamanten mit einem Stückgewicht von 0,25 Karat und oben ein, um die genannten Laboratorien / Agenturen, für die Zwecke der Zulassung / Einstufung von Berichten, die sie mit einer Bedingung dass die gleichen sollte wieder eingeführt werden mit dem Zertifikat / Einstufung von Berichten, die von ihnen ohne Einfuhrzoll bei der Re-Import. | ||
| 4.4.2.1 | Zum Zeitpunkt der Ausfuhr von Diamanten geschliffen und poliert für die Zertifizierung / Einstufung, Ausführer sollte ein Unternehmen bei den Zollbehörden, dass die Diamanten geschliffen und poliert wird wieder eingeführt werden innerhalb von drei Monaten nach der Ausfuhren für die Zertifizierung / Bewertung. Die Export-Rechnung sollte deutlich hervorgehen, der geschätzte Wert, Höhe, Umfang, Gewicht der einzelnen Diamanten exportiert werden für die Zertifizierung / Einstufung, so dass zum Zeitpunkt der Einfuhr, die die oben genannten Spezifikationen können im Vergleich mit dem Original sind, um ihre Identität. Anschließend diese geschliffen und poliert Diamanten würde exportiert werden nach den Bestimmungen der Richtlinie. | ||
| Für Gold / Silber / Platin Schmuck | |||
| 4.4.3 | Exporteure von Gold / Silber / Platin Schmuck und Waren daraus dürfen ihre wesentliche Vorleistungen wie Gold, Silber, Platin, Halterungen, Ergebnisse, grobe Edelsteine, Edelmetalle und Edelsteine, synthetische Steine und Perlen usw. unverarbeitete gemäß dem Verfahren in diesem Namen. | ||
| Nominiert Agenturen | |||
| 4.4.4 | Exporteure (außer EOB / SEZ) Angebung die Systeme von Gold / Silber / Platin Schmuck und Waren daraus erhalten kann Gold / Silber / Platin der nominierten Agenturen. Die benannten Stellen sind MMTC Ltd, Handwerk und Handwebstühlen Export Corporation (HHEC), State Trading Corporation (STC), die Projekt-und Equipment Corporation of India Ltd (PEC), und jede Agentur oder Fünf-Stern-Haus Export von Reserve Bank of India ( RBI). Eine Bank, die von RBI ist die Ausfuhr von Gold Schrott für die Raffination und die Einfuhr in Form von Standard-Goldbarren. Die Einzelheiten des Verfahrens für die Einfuhr von Gold wird von RBI getrennt. | ||
| Artikel der Export | |||
| 4.4.5 | Die folgenden Punkte, wenn sie, kämen für die Einrichtungen, die diese Regelungen: | ||
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| Preis-Zusatz | |||
| 4.4.6 | Die Wertschöpfung wird, wie sie nach Absatz 4.56.1 von Handbook (Vol.1). | ||
| Verschwendung Normen | |||
| 4 .. 4/7 | Nach den Regelungen für Gold / Silber / Platin-Schmuck, der Abfall-oder Herstellungskosten Verlust sind zulässig, als nach Absatz 4,56 des Handbuchs (Vol.1). | ||
| Export gegen ein Angebot ausländischer Käufer | |||
| 4.4.8 | Wo Exportaufträge an die nominierten Agenturen / Status Inhaber / Ausführer von drei Jahren mit einer ständigen jährlichen durchschnittlichen Umsatz von Rs. Fünf crore während der letzten drei Lizenzen Jahre, die ausländischen Käufer kann die Versorgung der nominierten Agenturen / Status Inhaber / Ausführer, im Voraus und kostenlos, Gold / Silber / Platin, Legierungen, Ergebnisse und Montierungen von Gold / Silber / Platin für die Herstellung und Export. Die Ausfuhr kann von der benannten Stellen unmittelbar oder durch ihre Mitarbeiter oder durch den Inhaber / Exporteur wie der Fall auch sein mag. Die Import-und Export der Ergebnisse wird auf die Netto-Netto-Basis. Der ausländische Käufer kann auch zu den nominierten Agenturen / Status Inhaber / Ausführer im voraus und kostenlos Ebene, Halbfertigwaren Gold / Silber / Platin Schmuck einschließlich Ergebnisse / Armaturen / Komponenten für Reparaturen / Re-make-und Ausfuhr, die Mindest-Wertschöpfung von 10%. Allerdings, wenn die so eingeführten Halbfertigwaren Gold / Silber / Platin-Schmuck wird exportiert als hochkarätig Schmuck, Wertschöpfung von 15% erreicht werden. In solchen Fällen der Ausfuhr, die Vernichtung von 2% zulässig. Die Verfahren in dieser Hinsicht wird, wie im Handbuch (Vol.1) | ||
| Export Promotion Tours / Export von Marken-Schmuck | |||
| 4.4.9 | Die benannten Stellen und ihre Mitarbeiter, mit Zustimmung des Department of Commerce, und andere, mit Zustimmung des Gem & Jewellery Export Promotion Council (GJEPC), kann die Ausfuhr Gold / Silber / Platin Schmuck und Waren daraus für den Betrieb / die Teilnahme an Ausstellungen im Ausland . Persönliche Beförderung von Gold / Silber / Platin Schmuck, Edelmetalle, Edelsteine, Perlen und Ausfuhr von Waren und Marken-Schmuck ist ebenfalls zulässig. Diese Ausfuhren unterliegen den Bedingungen, wie sie in das Handbuch (Vol.1). | ||
| Vor Export Supply durch benannte Stellen | |||
| 4.4.10 | Der Exporteur kann die Gold / Silber / Platin als Input für die Ausfuhr von Produkten nominiert Agenturen im Vorfeld oder als Ergänzung nach der Exporte im Einklang mit dem Verfahren in diesem Namen. | ||
| Vor Export "Advance Licence" | |||
| 4.4.11 | Ein "Advance Licence" gewährt werden kann, für die zollfreie Einfuhr von: | ||
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| 4.4.12 | Diese Lizenz muss in eine Export-Verpflichtung, die verlangt werden, erfüllt werden gemäß dem Verfahren in diesem Namen. Die Inhaber von Vorablizenzen, können Gold / Silber / Platin der nominierten Agenturen statt der direkten Import in Übereinstimmung mit dem Verfahren in diesem Namen. | ||
| Gem Nachschub Lizenz | |||
| 4.4.13 | Gem Nachschub (Gem & Schmuck REP) Lizenz kann im Rahmen der Regelungen für die Ausfuhr von Gold / Silber / Platin Schmuck und Waren daraus, wie sie in Absatz 4.4.8, 4.4.9, 4.4.10 und 4.4.11 der Politik. Im Fall der Ebene Gold / Silber / Platin Schmuck und Gegenstände, der Wert dieser Lizenzen wird mit Bezug auf die Realisierung von mehr als den vorgeschriebenen Mindestwert zusätzlich. Bei der hochkarätig Gold / Silber / Platin Schmuck und Waren daraus, den Wert der Gem Nachschub Lizenz wird unter Berücksichtigung der Wert studdings in Artikel exportiert, unter Berücksichtigung der Wertschöpfung auf Gold / Silber / Platin einschließlich Verschwendung zulässig. Diese Gem REP Lizenzen werden frei übertragbar. | ||
| Gem REP bewerten und Posten | |||
| 4.4.14 | Der Umfang der Nachschub und das Element der Einfuhr wird sich, wie sie in der Anlage 26a der Handbook (Vol.1). | ||
| Persönliche Beförderung von Export / Import-Pakete | |||
| 4.4.15 | Persönliche Beförderung von Juwelen und Schmuck Export Pakete von ausländischen Passagiere gebunden und persönliche Beförderung von Perlen & Schmuck Import-Pakete von einem indischen Importeur / Ausländer zugelassen werden nach den Bedingungen des Handbook (Vol.1). | ||
| Diamond Den Lizenz | |||
| 4.4.16 | Diamond Den Lizenz für die Einfuhr von Diamanten geschnitten und poliert auch semi verarbeiteten Diamanten, die Hälfte Diamanten, aufgeschlüsselt in jeder Form, für das Mischen mit cut & poliert Diamanten oder für den Export, wie sie ist, kann für den Export von Schnittblumen und geschliffene Diamanten. Diese Lizenz ist, muss einen Export Verpflichtung, das erreicht werden muss, die in Übereinstimmung mit dem Verfahren in diesem Namen. | ||
| Förderfähigkeit | |||
| 4.4.16.1 | Ein Ausführer, der cut & geschliffene Diamanten, die Inhaber-Status kann eine Lizenz erteilt, für die Einfuhr von Diamanten geschnitten und poliert bis zu 5% der Ausfuhrleistung des Vorjahres von cut & geschliffene Diamanten. | ||
| Ausfuhrverpflichtung | |||
| 4.4.16.2 | Die Ausfuhr Verpflichtung gegen jede Sendung erfüllt werden innerhalb einer Frist von fünf Monaten ab dem Zeitpunkt der Abholung der Sendung durch den Zoll. Zu keinem Zeitpunkt aber der Zeit, der Importeur ist verpflichtet, Aufzeichnungen über einzelne Sendungen Import sie werden auch nicht verpflichtet ist, beziehen sich die Ausfuhr-Sendungen mit den entsprechenden Import-Sendungen in Richtung Erfüllung der Verpflichtung Export. | ||
| Private / Öffentliche Zollager | |||
| 4.4.17 | Private / Öffentliche Zolllager werden kann bis in die SEZ / DTA für die Einfuhr und Wiederausfuhr von cut & geschliffene Diamanten, cut & poliert farbige Edelsteine, uncut & & unset wertvolle Edelsteine. Re-Import & Export von Schnittblumen und geschliffene Diamanten & cut & poliert farbige Edelsteine werden zur Erreichung der Mindest-Wert Zusatz von 5%. | ||
| Diamond & Schmuck Dollar-Konten | |||
| 4.4.18 | Firmen und Unternehmen, die sich in den Kauf / Verkauf von groben oder Diamanten geschliffen und poliert / Edelmetall-Schmuck-Ebene, minakari und / oder bespickt mit / ohne Diamant-und / oder andere Steine mit einem Track Record von mindestens 3 Jahren in Ein-oder Ausfuhr von Diamanten / farbige Edelsteine / Diamanten und farbige Edelsteine bespickt Schmuck / plain Gold und mit einer durchschnittlichen jährlichen Umsatz von Rs. 5 crore oder oben in drei vorausgegangenen Lizenzjahren kann auch aus ihrer Geschäftstätigkeit, die durch Diamond-Dollar-Konten. Die Diamond-Dollar-Konto Regelung gilt im Rahmen des derzeitigen Genehmigungssystems dieses Kapitels. Diese Regelung ist fakultativ und die Importeure / Exporteure, die dies wünschen, weiterhin zu verwenden Rupie Konten sind zulässig, dies zu tun im Rahmen der bestehenden Politik. Dollars auf diesen Konten zur Verfügung von Banken und / oder die Ausfuhr Erlöse dürfen nur für die. | ||
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